Sozialrecht

Das Sozialversicherungsrecht ist eines der vielschichtigsten und kommt in fast allen Bereichen des täglichen Lebens zum Tragen. Es ist im Grundgesetz in Art. 20 Abs. 1 festgelegt. Daraus ergeben sich nicht nur Pflichten, wie beispielsweise Sozialabgaben, sondern auch Rechte, wie beispielsweise der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, also Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch ALG II oder Hartz IV genannt). Wir unterstützen Sie dabei Ihre Rechte zu wahren und Ansprüche durchzusetzen. Hierbei werden wir beratend wie auch vertretend vor und außerhalb des Gerichts für Sie tätig.

Unsere Leistungen im Sozialrecht:

  • Sozialverversicherungsrecht: Recht der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherungsrecht: Krankengeld, Kostenübernahme bei neuen Behandlungsmethoden
  • Rentenversicherungsrecht: Rentenanspruch, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente, Rente wegen teilweise oder vollständiger Erwerbsminderung
  • Pflegeversicherung: Pflegestufe, unvollständige oder fehlende Abrechnung, verspätete oder unvollständige Zahlung, Unterhaltszahlungs- und Zuzahlungspflicht, Unterstützung beim Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme ungedeckter Heimkosten
  • Arbeitslosengeld und Sozialhilfe: Arbeitslosengeld, ALG II bzw. Hartz IV, Arbeitslosenversicherung, Wohngeld und Sozialhilfe, korrekte Lösungen bei Schonvermögen, Umzügen und Sonderleistungen für Mehrbedarfe
  • Arbeits- und Ausbildungsförderungsrecht: BAföG, Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld
  • Recht der Leistungserbringer: wie z.B. Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Pflegedienste, Heime, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Sonstige Heilmittelerbringer und Hilfsmittelerbringer
  • Sozialversicherungsrecht im Unternehmen: Betriebsprüfung, Versicherungspflicht, Statusfestellung, Künstlersozialversicherung
  • Schwerbehindertenrecht: Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
  • Kinder- und Jugendhilferecht: Erziehungs- und Kindergeld, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Recht der Werkstatt für behinderte Menschen
  • Rehabilitationsrecht
  • Vormundschaftsbetreuung

© Anwaltskanzlei Birgit Müller 2016
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